Seniorenwohngemeinschaft Villa Bellevue




Historie


Die Wohngemeinschaft Villa Bellevue möchte eine zusätzliche Wohnform für Menschen ab Pflegestufe I bieten. Unsere Idee ist es, den Lebensabend in Gemeinschaft zu verbringen. In der Wohngemeinschaft finden 10 Personen ein neues zu Hause, ohne in ein Altenheim zu müssen.
Mit einem herrlichen Ausblick auf den großen Garten laden individuell gestaltete, helle Zimmer zum Wohlfühlen ein.



Ein großes Gemeinschaftswohnzimmer und ein offener Essbereich bilden den Mittelpunk des familiären Zusammenlebens. Die Bäder sind unter Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Menschen pflegegerecht ausgestattet. Telefon- und Fernsehanschluß in jedem Zimmer bieten Komfort.



Menschliche Nähe und Geborgenheit


Diese familiäre Wohnform ist besonders für Menschen geeignet, die näheren Kontakt zu Anderen suchen. Im großen Gemeinschaftsraum besteht die Gelegenheit, den Alltag gemeinsam zu gestalten, sich nützlich zu machen und seinen Hobbys nachzugehen. Von der Zubereitung der Mahlzeiten bis hin zur Wäschepflege wird alles zu Hause durchgeführt.





Sicherheit durch Alltagsbegleitung


Um sich besser zurechtzufinden, brauchen die Mieter für das tägliche Leben eine Begleitung, einen Partner, den sie jederzeit ansprechen können. Dieser Partner steht den Mietern rund um die Uhr, wann immer sie Hilfe brauchen, zur Verfügung.




Das ortsansässige Pflegeteam Wentland kümmert sich um die Organisation aller erforderlichen, wichtigen zusätzlichen Dienstleistungen wie Pflege, Arztbesuche, ärztliche Verordnungen und Therapien.



Die monatlichen Kosten je Bewohner der Wohngemeinschaft setzen sich zusammen aus:

Kostenübersicht:

  • Betreuungspauschale 1.200 €
  • Haushaltsgeld 250 €
  • Miete (je nach Zimmer) ab 350 €
  • Nebenkosten 180 €
  • Gesamtkosten 1.980 €

Zusätzlich erhält der Pflegedienst jeweils das Pflegegeld der Pflegeversicherung für die Pflege zu Hause (ambulante Sätze).


Die Pflegesachleistungen nach § 36 SBG XI, die Behandlungspflege nach § 37 SGB V, die zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI und der Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI werden zusätzlich zu der Gesamtsumme mit den entsprechenden Kostenträger verrechnet.